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BAYERISCHEIMMOBILIENVERMITTLUNG

Geerbte Immobilie in München verkaufen

Nach einem Erbfall stellt sich für viele Eigentümer die Frage, ob eine Immobilie behalten, vermietet oder verkauft werden soll. Ein Verkauf schafft eine klare finanzielle Lösung, insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind.

Die besondere Ausgangslage bei einem Erbfall

Häufig entscheidet nicht eine Einzelperson, sondern eine Erbengemeinschaft über die Immobilie. Jeder Miterbe hat dabei ein Mitspracherecht, unabhängig von der Höhe seines Anteils. Bevor Angebote eingeholt werden, klärt sich in der Regel zunächst die Erbfolge über einen Erbschein oder ein notarielles Testament.

Eine Bewertung der Immobilie liefert allen Beteiligten eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage. Sie zeigt, welcher Verkaufspreis realistisch ist, und erleichtert damit die Verständigung innerhalb der Erbengemeinschaft.

Mehr dazu im Ratgeber: Geerbte Immobilie behalten, vermieten oder verkaufen

So gehen wir vor

01

Erbfolge klären

Zunächst wird geklärt, wer als Erbe eingetragen ist. Bei mehreren Erben ist die Zustimmung aller für den Verkauf erforderlich.

02

Immobilie bewerten

Eine fundierte Bewertung schafft eine sachliche Grundlage für die Entscheidung zwischen Behalten, Vermieten und Verkaufen.

03

Gemeinsame Entscheidung treffen

Die Erbengemeinschaft stimmt sich über das weitere Vorgehen ab. Wir begleiten dieses Gespräch mit einer neutralen fachlichen Einordnung.

04

Verkauf abwickeln

Nach der Entscheidung übernehmen wir Vermarktung, Besichtigungen und die Vorbereitung des Notartermins für alle Erben.

Häufige Fragen

Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?

Ja, bei einer Erbengemeinschaft ist grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben erforderlich. Wir unterstützen dabei, eine gemeinsame Grundlage für diese Entscheidung zu schaffen.

Brauche ich einen Erbschein?

In vielen Fällen verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament als Nachweis der Erbfolge. Wir sprechen mit Ihnen ab, welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einig sind?

In diesem Fall lohnt sich zunächst eine neutrale Bewertung als gemeinsame Gesprächsgrundlage. Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt als letztes Mittel die gerichtliche Teilungsversteigerung, die für alle Beteiligten in der Regel wirtschaftlich ungünstiger ist als ein einvernehmlicher Verkauf.

Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Geerbte Immobilie in München: behalten, vermieten oder verkaufen?

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